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Wir sind gerne für Sie da!

Telefon:  00 49 (0)25 96 / 52 88 7-0
Fax: 00 49 (0)25 96 / 52 88 7-20
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Kann eine private Wallbox gefördert werden?
Ja, Sie kann, wir helfen Ihnen gerne dabei!

Ab 24. November werden private Ladestationen mit 900 Euro bezuschusst. Die Förderung ist mit bestimmten Auflagen verbunden.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind:
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.

Nicht antragsberechtigt sind:
kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe vonkommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
  • Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügen
  • Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen
  • Die Ladestation muss intelligent und steuerbar sein (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)
Es können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
Steuerung von Ladestationen, den elektrischen Anschluss (Netzanschluss) die Ladestation, das Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur
s owie die notwendigen Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten).
Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt.

WICHTIG:
Wichtig, unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag,
wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann ab 24. November 2020 bei der KfW beantragt werden. Gerne sind wir Ihnen bei der Umsetzung Ihres Projekts behilflich.

Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?

Wir beraten Sie gerne zu unserem Leistungsspektrum:

+ 49 (0)25 96 / 52 88 7-0