Ab 24. November werden private Ladestationen mit 900 Euro bezuschusst. Die Förderung ist mit bestimmten Auflagen verbunden.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind:
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Nicht antragsberechtigt sind:
kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe vonkommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügen
- Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen
- Die Ladestation muss intelligent und steuerbar sein (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)